Erwerbsunfähigkeitsversicherung 2021


Morgen und Morgen Erwerbsunfähigkeitsversicherung 2021

Erwerbsunfähigkeitsversicherung 2021

Hofheim, 25. Mai 2021 – Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN beobachtet den Markt der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) intensiv. Dabei stellen die Analysten unter anderem einen Rückgang der Tarifanzahl fest. Insgesamt sind die Tarife auf einem guten Bedingungsniveau, mit deutlich Luft nach oben.

Der Markt der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung zeigt sich zurückhaltend, dabei scheint der Bedarf beim Verbraucher auf der Hand zu liegen. Denn im Rahmen der Arbeitskraftabsicherung ist vielen Versicherungsnehmern der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die als „höchste Absicherungsform“ gilt, verwehrt. Grund sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf. Eine Dachdeckerin beispielsweise zahlt 135,85 Euro monatlich für den günstigsten BU-Tarif. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als alternative Absicherungsform zur BU, sind es beim günstigsten Tarif nur 51,58 Euro monatlich.

Alternativen zur BU gibt es einige. Neben dem Zugang zur Absicherung und der Prämienhöhe ist der Charakter der Absicherungsform ausschlaggebend. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft wirklich abzusichern. Ausschließlich sie verknüpft auch abstrakt eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Andere Absicherungsprodukte bilden diese Verknüpfung nicht ab. Die Grundfähigkeitsversicherung beispielweise definiert konkrete gesundheitliche Ereignisse, die leistungsauslösend sind, ohne Verknüpfung zur Möglichkeit der Erwerbseinkommenserzielung. Im Gegensatz zur EU ist also das Ereignis ausschlaggebend für die Leistung und nicht die Fähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies kann bei einer Grundfähigkeitsversicherung zur Folge haben, dass ein Ereignis eintritt, das nicht als leistungsauslösend definiert ist, es aber trotzdem unmöglich macht, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. In diesem Fall leistet die Grundfähigkeitsversicherung nicht. Es besteht also eine Lücke in der Einkommensabsicherung. Der abstrakte Leistungsauslöser in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert genau das ab.

„Kaum verständlich, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein Schattendasein fristet und die Anzahl der Tarife sogar zurückgeht,“ zeigt sich Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN, erstaunt. Ludwig ist aber durchaus optimistisch, denn „nur die Erwerbsunfähigkeit ist eine echte Arbeitskraftabsicherung für alle, die keine Berufsunfähigkeit bekommen. Daher ist eine Fokussierung in der Vermittlung unausweichlich“.

Für Versicherungsnehmer, die sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden möchten, stellt sich unweigerlich die Frage, welche Tarife die besseren Leistungen, beziehungsweise die kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen enthalten. Manche Versicherer bieten auch verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Versicherungsbedingungen an. An dieser Stelle setzt das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit an und zeigt deutlich die Unterschiede im Überblick.

Das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit

Seit 2019 analysiert MORGEN & MORGEN die Bedingungen der EU-Versicherer im Rahmen des M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit. Insgesamt besteht die Bedingungsanalyse aus 45 Fragen. Davon sind 24 Fragen für das Rating relevant, die übrigen werden nachrichtlich ausgewiesen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht hier klar im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.

Im Startjahr 2019 umfasste die Analyse 24 Tarife, 2021 sind es nur noch 18 Tarife. Das Niveau der Tarife ist in beiden Jahrgängen gut. Mit einem Großteil der Tarife im Vier-Sternebereich gibt es hochwertige Lösungen am Markt. Jedoch schafft es in allen bisherigen Jahrgängen nur ein Tarif auf die Höchstbewertung mit fünf Sternen und damit alle Mindestkriterien im M&M Ratingverfahren zu erfüllen.

 

Ausschlaggebendes Kriterium, das nur der Fünf-Sterne-Tarif erfüllt, ist die Leistung analog der Vorgabe zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nämlich die Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer nur noch weniger als sechs Stunden zu arbeiten vermag. Alle anderen Tarife enthalten in ihren Bedingungen die Grenze von drei Stunden und weniger. „Bei der Bestbewertung im Rating gibt es noch deutlich Luft nach oben. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Versicherer schon leistet, wenn der Versicherungsnehmer nur noch sechs Stunden arbeiten kann, oder erst, wenn nur noch drei Stunden möglich sind,“ macht Andreas Ludwig deutlich. Insgesamt attestiert MORGEN & MORGEN dem Markt der EU-Versicherungen einen guten Stand, allerdings mit Potenzial, das sich sicherlich noch entfalten wird, wenn die Erwerbsunfähigkeit in der Vermittlung entsprechend Fahrt aufnimmt.

Mindestkriterien | M&M Rating Erwerbsunfähigkeit

– voll oder eingeschränkt erfüllt, um die Bewertung von

vier* oder fünf Sternen zu erhalten –

Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.*

Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.

Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbsunfähigkeit wird rückwirkend von Beginn an geleistet.*

Der Versicherer leistet eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.*

Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG.

Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.

Der Versicherer leistet, wenn die Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist.

Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.

Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.*

 

 

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